Antwort auf: Hürlimann Importieren

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#14677
Heinrich KauertzHeinrich Flagge Willich
Verwalter

Lieber Roman,
ich denke es gibt zwischen privater und gewerbsmäßiger Verbringung von Waren aus bzw. in den EU-Raum Unterschiede.

Wenn ich privat einen Hürlimann aus der Schweiz nach Deutschland importiere, interessiert sich der Schweizer Zoll dafür gar nicht (keine Ausfuhrerlaubnis erforderlich) und der Deutsche Zoll will lediglich die Einfuhrumsatzsteuer kassieren (Unbedenklichkeitsbescheinigung für die spätere Zulassung in D).

Ob der Hürlimann auch Fahrzeugpapiere hat, interessiert beim Zoll niemand. Es muss lediglich der originale Kaufvertrag mit Chassis-Nr. (wegen EUST) dabei sein.

Ich denke umgekehrt wird das ähnlich oder genauso sein.
Viele Grüße
Heinrich