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23. Dezember 2019 um 13:06 #14672Heinrich WillichVerwalter
Lieber Roman,
deine Erfahrungen müssen schon sehr sehr lange her sein, denn in Europa gibt es schon lange keine Grenzen mehr. Ein französisches Zollamt ist demzufolge dann auch nicht involviert.Lieber Hans,
Marokko ist vermutlich das, was De Biasio bei Kauf des Traktors in Wil angegeben hat. Der Traktor ist aber mit Sicherheit nach Frankreich geliefert worden.Herzl. Gruss
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Du musst dich einloggen um die angehängten Dateien zu betrachten.23. Dezember 2019 um 20:25 #14676Roman DürntenTeilnehmerHallo Heinrich
Meine Erfahrungen damit sind leider erst einige Wochen alt. Da die Schweiz nicht zur EU gehört ist vieles noch ein bisschen schwieriger.
Für eine Einfuhr in die Schweiz muss erst eine Ausfuhr im entsprechenden Land gemacht werden.
So ist es gerade in Deutschland üblich, dass die Ortszuständige Zollbehörde das Fahrzeug beim Exporteur besichtigen kann, oder beim Inlandzoll gezeigt werden muss. Egal ob Neufahrzeug oder Occasion.
Bin Geschäftlich alle Tage mit solchen Zollformalitäten konfrontiert.
Gruss
Roman23. Dezember 2019 um 21:05 #14677Heinrich WillichVerwalterLieber Roman,
ich denke es gibt zwischen privater und gewerbsmäßiger Verbringung von Waren aus bzw. in den EU-Raum Unterschiede.Wenn ich privat einen Hürlimann aus der Schweiz nach Deutschland importiere, interessiert sich der Schweizer Zoll dafür gar nicht (keine Ausfuhrerlaubnis erforderlich) und der Deutsche Zoll will lediglich die Einfuhrumsatzsteuer kassieren (Unbedenklichkeitsbescheinigung für die spätere Zulassung in D).
Ob der Hürlimann auch Fahrzeugpapiere hat, interessiert beim Zoll niemand. Es muss lediglich der originale Kaufvertrag mit Chassis-Nr. (wegen EUST) dabei sein.
Ich denke umgekehrt wird das ähnlich oder genauso sein.
Viele Grüße
Heinrich24. Dezember 2019 um 7:32 #14678Reto GontenschwilTeilnehmerHallo Zusammen
Roman hat Recht mit seiner Aussage, ein Oldtimer Traktor in die CH zu importieren wird immer komplizierter.
Ich habe vor ca. 15 Jahren den ersten Glühkopf aus Belgien importiert, damals hat sich der Zoll mit solchen Fahrzeugen noch nicht gross befasst.
Vor ca. 5 Jahren hatte ich im Auftrag den letzten importiert, plötzlich wusste der Papa Staat dass an diesen Fahrzeugen Geld zu verdienen ist.
Aus jüngster Zeit habe ich gehört, dass die Fahrzeuge jetzt sogar beschlagnahmt werden, dann zuerst der Wert ermittelt wird und erst danach eingeführt werden können.
Das Form. 1320 muss immer erwähnt werden, es wird nicht mehr einfach so ausgestellt.Export von CH nach D hat Heinrich recht, das interessiert wohl niemanden gross.
Mit Gruss Reto
24. Dezember 2019 um 18:07 #14691Adrian SeftigenTeilnehmerLiebe Hürlimann-Gemeinde
Dankeschön für eure Antworten.
Dann gilt es sicher mal alles gut abklären mit dem Zollamt.Ich Wünsche allen schöne Weihnachten
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