Transport eines Garagenfundes

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  • #22358

    Am 27. März fiel meinem H 12 die Aufgabe zu, einen Meili P55 nach über 25 Jahren Abstellzeit in einer Garage in sein neues Domizil zu überführen. Leider bei strömendem Regen.

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    #22360
    Adrian BöhlenAdrian Flagge Seftigen
    Teilnehmer

    Hallo Hansrudolf

    In dem Zusammenhang, wie sieht es aus mit der Legalität bei diesem Gespann? Das ist ja im Prinzip ungebremst. Wie ist das mit der Anhängelast? Gebremst und ungebremst?

    Gruess aus seftigen

    #22363

    Hallo Adrian,
    meinen Informationen zufolge ist das so zulässig. Gemäss AS 2000 2883 Art. 5 Abs. 1c 1 und 2 sowie AS 2000 2883 Art.5 Abs. 1d 1, SR741.11 Art. 65a sowie SR741.11 Art. 72 Abs. 3.
    Geschwindigkeit des H12: max.22km/h, Gewicht 1470 plus Fahrer, zugelassene Anhängelast ungebremst 3000kg. Gewicht der Anhängelast: Meili 1313 kg plus Rolli 80 kg, also knapp die Hälfte der zulässigen Anhängelast und leichter als das Zugfahrzeug.
    Und das abgeschleppte Fahrzeug wird auf Nebenstrassen direkt in eine Werkstatt überführt.
    Zudem besteht bei Abschlepprolli`s (gilt rechtlich nicht als Anhänger) die Versicherungsdeckung durch das Zugfahrzeug.

    Grüsse aus Wichtrach
    Hansrudolf

    #22368
    Adrian BöhlenAdrian Flagge Seftigen
    Teilnehmer

    Hallo Hansrudolf

    Danke für die Antwort. Hast du eine ungebremste anhängelast im Ausweis eingetragen oder kann man das irgendwo nachschlagen? Scheinbar wenn man einen Traktor an der Stange abschleppt und ein Fahrer drauf sitzt sollte der Traktor der abgeschleppt wird auch eingelöst sein, was ich blödsinnig finde. Letztens wollte ich einen ungebremsten Anhänger überführen, da ich aber die ungebremste Anhängelast nicht ausfindig mache konnte habe ich es sein lassen

    Mit freundlichen Grüßen Adrian

    #22404

    Hallo Adrian,
    im alten Fahrzeugausweis vom H12, ausgestellt im Jahr 1969, war keine Anhängelast eingetragen, im Aktuellen stehen 3000 kg. Auf meine Nachfrage beim prüfenden Experten wie sich die Last ermittelt, erklärte er mir, dass im Kanton Bern bei langsam fahrenen Traktoren (bis 30 km/h) als (ungebremste) Anhänglast das 2-fache Fahrzeugleergewicht eingetragen wird. In welchem Paragraphen das aber geschrieben steht, entzieht sich meiner Kenntnis. Zudem: 26 Kantone = 26 verschiedene Handhabungen.
    Ich habe aber auch schon (ältere?) Fahrzeugausweise gesehen, in denen explizit eine Anhängelast ungebremst und eine gebremste Last eingetragen ist.

    Die “Problematik” Abschleppstange ist mir bekannt, deshalb die “Lösung” Abschlepprolli.

    Viele Grüsse Hansruedi

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