Die verschiedenen Angaben sind gut möglich und zeugen von unterschiedlicher Arbeitsweise der Zulassungsstellen. In den Typenscheinen wurden zu der Zeit keine Anhängelasten angegeben und deshalb wurde meistens nichts im Fahrzeugausweis eingetragen. Beim D 150 Synchro kann es sein, dass er früher gewerblich eingelöst war und aus Gründen der Schwerverkehrsabgabe die Anhängelast reduziert wurde.
Heute bekommst Du für diese Traktoren in der Regel maximal 6 Tonnen Anhängelast, da sie wohl (ausser der D-150 Synchro) keine aktive Anhängerbremse haben. Ansonsten würde die Regel mit dem Adhäsionsgewicht gelten. 22% vom gesamten Anhängerzuggewicht müssen auf der angetriebenen Achse sein.
Ich habe vor einigen Jahren für meinen D-800 bei SDF in Schwarzenbach eine Gewichtsbestätigung angefordert und auch erhalten!