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Guten Abend Hürlimann-Freunde
Hier noch ein Nachtrag zu meinem 4DT70 Projekt. Um rechtzeitig mit einem strassenzugelassenen Hürlimann in die neue Oldtimersaison zu starten, schickte ich schon mitte Februar Fotos und Unterlagen zum Strassenverkehrsamt in Bern. Dies war nötig um überhaupt einen Termin für eine Veteranenprüfung zu erhalten. Da dieser Hürlimann noch keine Typenprüfung besitzt und kein Ausweis mehr vorhanden war, ich hatte nur ein Auszug vom ASTRA mit einigen wenigen Angaben zu diesem Hürlimann, wurde ich schon kurz nach einreichen der Unterlagen vom zuständigen Fahrzeugexperten aufgefordert, ein Dokument(ähnlich wie Typenschein) vom Hersteller/Importeur wo alle notwendigen technischen Details aufgeführt sind, nachzureichen. Ich habe mich dann umgehend bei Schütz Urs gemeldet (SDF Schweiz). Er und Kari Egli haben mir dann ein mehrseitiges Dokument verfasst, so dass der Experte in Bern keine offenen Fragen mehr hatte und ich prompt einen Prüfungstermin erhielt. Nochmals vielen Dank an Urs und Kari.
Letzten Dienstag bin ich dann mit meinem 4DT70 im Prüfunszentrum Allmendingen/Thun vorgefahren. Veteranenprüfungen können im Kanton Bern nur in einem grösseren Prüfungszentrum durchgeführt werden und dauern jeweils 40 min. Der zuständige Fahrzeugexperte hat dann mein Hürlimann sehr genau untersucht, mit allen technischen Hilfsmittel, die in einem grösseren Prüfungszentrum zur Verfügung stehen, konnte aber am Traktor nichts aussetzen. Jedoch bei der Frage nach den fehlenden hinteren Kotflügel, hat er dann seinen Chef gerufen. Auch der Chefexperte war mit den fehlenden Kotflügel etwas überfordert. Dieser Hürlimann hatte vermutlich nie welche montiert. Ich habe dem Experten auch Bilder vom original Prospekt ausgehändigt. Er versprach mir umgehend den Umstand zu prüfen und sich allenfalls bei mir wieder zu melden. So bin ich dann ohne Prüfungsergebnis/Papiere vom Platz gefahren. Aber schon eine Stunde später hat sich der Chefexperte bei mir wieder gemeldet um die Sache zu besprechen. Er hatte sich zwischenzeitlich informiert. Hintere Kotflügel sind bei einem landw. Traktor nicht vorgeschrieben jedoch müssen die Passagiere ausreichend vor beweglichen Objekten(Räder) geschützt sein, was bei meinem Hürlimann nicht zutreffen würde. Die Fahrzeugprüfung galt aber als bestanden. Ich musste nur unterschreiben, dass ich am Traktor noch zwei Radschutzbügel wie sie z.B. bei den Bührer Traktoren in der damaligen Zeit verbaut wurden, nachrüsten werde. Einlösen konnte ich den Traktor aber sofort, was ich auch am gleichen Tag vollzog.
Es kommt bei solchen Fragen halt immer auf den Kanton und den jeweiligen Prüfungsexperten an. Ich kenne mehrere Hürlimann Traktoren die im Kanton Bern ohne Schutzvorrichtung hinten geprüft wurden, habe jedoch auch kenntniss, dass gegenwärtig ein anderer 4DT70 im Kanton Aargau und Luzern aus genau dem gleichen Grund keine Strassenzulassung erhilt.
Im Grossen und Ganzen bin ich aber sehr zufrieden und freue mich jetzt schon, mit dem Hürlimann in der bevorstehenden Saison auf eigener Achse Oldtimertreffen zu besuchen.
Gruss Daniel