Antwort auf: Transport eines Garagenfundes

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#22404

Hallo Adrian,
im alten Fahrzeugausweis vom H12, ausgestellt im Jahr 1969, war keine Anhängelast eingetragen, im Aktuellen stehen 3000 kg. Auf meine Nachfrage beim prüfenden Experten wie sich die Last ermittelt, erklärte er mir, dass im Kanton Bern bei langsam fahrenen Traktoren (bis 30 km/h) als (ungebremste) Anhänglast das 2-fache Fahrzeugleergewicht eingetragen wird. In welchem Paragraphen das aber geschrieben steht, entzieht sich meiner Kenntnis. Zudem: 26 Kantone = 26 verschiedene Handhabungen.
Ich habe aber auch schon (ältere?) Fahrzeugausweise gesehen, in denen explizit eine Anhängelast ungebremst und eine gebremste Last eingetragen ist.

Die “Problematik” Abschleppstange ist mir bekannt, deshalb die “Lösung” Abschlepprolli.

Viele Grüsse Hansruedi