Antwort auf: Transport eines Garagenfundes

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#22363

Hallo Adrian,
meinen Informationen zufolge ist das so zulässig. Gemäss AS 2000 2883 Art. 5 Abs. 1c 1 und 2 sowie AS 2000 2883 Art.5 Abs. 1d 1, SR741.11 Art. 65a sowie SR741.11 Art. 72 Abs. 3.
Geschwindigkeit des H12: max.22km/h, Gewicht 1470 plus Fahrer, zugelassene Anhängelast ungebremst 3000kg. Gewicht der Anhängelast: Meili 1313 kg plus Rolli 80 kg, also knapp die Hälfte der zulässigen Anhängelast und leichter als das Zugfahrzeug.
Und das abgeschleppte Fahrzeug wird auf Nebenstrassen direkt in eine Werkstatt überführt.
Zudem besteht bei Abschlepprolli`s (gilt rechtlich nicht als Anhänger) die Versicherungsdeckung durch das Zugfahrzeug.

Grüsse aus Wichtrach
Hansrudolf