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17. Mai 2023 um 13:46
#21244

Inaktiv
Stehe jetzt gerade beim TÜV…
Naja was soll ich sagen.
Ich brauche eine Kennzeichenbeleuchtung und die hintere Reifengrösse steht leider nicht auf der Typenbescheinigung die mir Heinrich freundlicherweise zur Verfügung gestellt hat.
So wie es aussieht muss ich deshalb nochmal zur Prüfung antreten.
Da das Ganze aber über ein Kurzzeitkennzeichen läuft kann ich das nochmal beantragen um überhaupt zum TÜV zu kommen.
Wir haben in Deutschland schon spezielle Vorstellungen… Ein 20km/h Traktor von 1969 kann nicht ohne Kennzeichen Beleuchtung auskommen.